Rechtsprechung
BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
UmwRG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § ... 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1a; VwVfG §§ 46, 73, 75 Abs. 1a Satz 2; UVPG § 6 Abs. 2, § 9 Abs. 1, Abs. 1a Nr. 2, 4 und 5, § 15 Abs. 2; FStrG § 1 Abs. 1, § 17 Satz 2, § 17d; FStrAbG § 1 Abs. 2 Satz 1; BNatSchG § 44 Abs. 1; Tunnel-RL; UVP-RL Art. 2 Abs. 1a; WRRL Art. 4 Abs. 1; RABT 2006
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; Öffentlichkeitsbeteiligung; erneute Auslegung; Auslegungsbekanntmachung; auszulegende Unterlagen; Vorhaben; Abschnitt; Projekt; Tunnel; Umweltverträglichkeitsprüfung; Gesamtkonzept der ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
UmwRG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1a
Abschnitt; Alternativenprüfung; Artenschutz; Auslegungsbekanntmachung; Beeinträchtigungsverbot; Bestandskraft; Bindungswirkung; Brandschutz; Brückenbauwerk; Erhaltungsziele; F-Modell; FFH-Gebietsschutz; Finanzierbarkeit; Fledermaus; Gesamtkonzept der Planung; ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 Nr 1 UmwRG, § 2 Abs 5 S 1 Nr 1 UmwRG, § 4 Abs 1a UmwRG, § 46 VwVfG, § 73 VwVfG
Planfeststellung Elbquerung Bundesautobahn A 20 - Wolters Kluwer
Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der A 20 (Nord-West-Umfahrung Hamburg im Abschnitt von der Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein bis B 431); Unterlassene Durchführung eines ergänzenden Verfahrens mit ...
- rewis.io
Planfeststellung Elbquerung Bundesautobahn A 20
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; Öffentlichkeitsbeteiligung; erneute Auslegung; Auslegungsbekanntmachung; auszulegende Unterlagen; Vorhaben; Abschnitt; Projekt; Tunnel; Umweltverträglichkeitsprüfung; Gesamtkonzept der ...
- rechtsportal.de
Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der A 20 (Nord-West-Umfahrung Hamburg im Abschnitt von der Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein bis B 431); Unterlassene Durchführung eines ergänzenden Verfahrens mit ...
- datenbank.nwb.de
Planfeststellung Elbquerung Bundesautobahn A 20
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne Erfolg
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne Erfolg
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zur Behebung eines Fehlers nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
- bbgundpartner.de (Kurzinformation)
Elbtunnel A 20: Planfeststellung wegen Beteiligungsmangel zur WRRL rechtswidrig
Verfahrensgang
- BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
- BVerwG, 15.12.2016 - 9 A 13.16
- BVerfG, 17.12.2018 - 1 BvR 393/17
Papierfundstellen
- BVerwGE 155, 91
- NVwZ 2016, 1710
Wird zitiert von ... (226) Neu Zitiert selbst (79)
- BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 10.15
Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
Die von den Klägern in den Verfahren 9 A 10.15 und 9 A 14.15 gestellten Beweisanträge, die sich der Kläger des vorliegenden Verfahrens jedenfalls als Anregung zu eigen gemacht hat, erweisen sich damit als Ausforschungsanträge, denen nicht nachzugehen war.Von der von den Klägern im Verfahren 9 A 10.15 beantragten und auch von dem Kläger des vorliegenden Verfahrens angeregten Beweiserhebung durch einen Sachverständigen konnte der Senat absehen.
Es bedurfte daher nicht der von den Klägern im Verfahren 9 A 10.15 beantragten und auch von dem Kläger des vorliegenden Verfahrens angeregten Beweiserhebung darüber, ob mit dem festgesetzten Ansaugkorb mit Schutzgitter eine Ansaugung von Larven sowie juvenilen und adulten Bitterlingen an der Entnahmestelle Langenhalsener Wettern vermieden werden kann.
Sie steht schon in einem vom Kläger nicht aufgelösten Widerspruch zur positiven Besprechung der Arbeitshilfe in der vom Kläger zu 2) des Verfahrens 9 A 10.15 herausgegebenen Zeitschrift "Nyctalus, Bd. 16, Heft 3 - 4, 2011", wonach es sich um eine "mehr als nützliche Anleitung für fledermausbezogene Gutachtertätigkeit im Straßenbau" handelt.
Die bei einer im Auftrag des Klägers zu 2) im Verfahren 9 A 10.15 durchgeführte Netzfanguntersuchung an der Langenhalsener Wettern gefangenen Teichfledermäuse sind daher nicht geeignet, die hier angewandte Methode in Frage zu stellen.
Dass sich in der Wissenschaft ein anderer Kenntnisstand durchgesetzt hat, ergibt sich nicht aus der von den Klägern im Verfahren 9 A 10.15 in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Untersuchung "Bats and Roads" aus dem Jahr 2015 und aus den vom Gutachter L. in seiner Präsentation angeführten Beispielen.
Angesichts dessen musste der Senat nicht das von den Klägern im Verfahren 9 A 10.15 beantragte und auch von dem Kläger des vorliegenden Verfahrens für notwendig erachtete Sachverständigengutachten zu der Frage einholen, wie viele der die geplante Autobahn im Bereich der Langenhalsener Wettern querenden Individuen durch die planfestgestellten Schadensbegrenzungsmaßnahmen an einer Querung gehindert werden und wie viele wieder in den Sinkflug übergehen und in Kollisionsgefahr geraten.
Schließlich folgt aus den vorstehenden Ausführungen, dass es keiner Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation nachteiliger Umweltauswirkungen bedurfte, wie sie die Kläger im Verfahren 9 A 10.15 gefordert haben und auch der Kläger des vorliegenden Verfahrens befürwortet hat.
- BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12
Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz; …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
Der Planfeststellungsbeschluss ist nicht wegen Fehlern des der Planfeststellung vorgelagerten und nur unter engen Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses erheblichen Verfahrens der Linienbestimmung nach § 16 FStrG zu beanstanden (vgl. zum Verhältnis Linienbestimmung und Planfeststellung BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 31).Die Prognose muss ergeben, dass dem Vorhaben auch im weiteren Verlauf keine von vornherein unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 151).
Dass dem Gesamtvorhaben der A 20 keine unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - (BVerwGE 148, 373 Rn. 151) festgestellt.
Das wäre nur der Fall, wenn die Bedarfsfeststellung evident unsachlich wäre, weil es für die Aufnahme des Vorhabens in den Bedarfsplan im Hinblick auf die bestehende oder künftig zu erwartende Verkehrsbelastung oder auf die verkehrliche Erschließung eines zu entwickelnden Raumes an jeglicher Notwendigkeit fehlte oder sich die Verhältnisse seit der Bedarfsentscheidung des Gesetzgebers so grundlegend gewandelt hätten, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd erreicht werden könnte (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 25 ff.).
Dass für die A 20 nicht von einem Wegfall des gesetzlichen Bedarfs auszugehen ist, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - (BVerwGE 148, 373 Rn. 26) entschieden.
Deshalb bedürfen Einwände dagegen einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 38 ff., vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 36 und vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 42).
Der Begriff ist tendentiell eng auszulegen (BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 114).
- BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob die Einschätzungen der Planfeststellungsbehörde im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem unzulänglichen oder gar ungeeigneten Bewertungsverfahren beruhen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 65…, vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 100…, vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 114;… ferner Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40.11 - Buchholz 406.25 § 6 BImSchG Nr. 6 Rn. 14 ff. zum Streitstand mit eingehender Begründung; a.A. Gassner, DVBl 2012, 1479).Die Methode der Bestandserfassung ist nicht normativ festgelegt; sie hängt maßgeblich von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ab (stRspr, vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 59).
Für die Bestandserfassung im Artenschutz hat die Rechtsprechung des Senats bereits im Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - (BVerwGE 131, 274 Rn. 56) betont, dass die habitatrechtlichen Anforderungen nicht unbesehen und unterschiedslos auf den Artenschutz übertragen werden können.
Eine naturschutzfachliche Meinung oder Methodik ist einer anderen Einschätzung nicht bereits deshalb überlegen oder ihr vorzugswürdig, weil sie umfangreichere oder aufwändigere Ermittlungen und "strengere" Anforderungen für richtig hält (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 66).
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Tatbestand des Tötungsverbotes (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) mit Blick auf die bei einem Bauvorhaben nie völlig auszuschließende Gefahr von Kollisionen geschützter Tiere mit Kraftfahrzeugen erst dann erfüllt, wenn das Vorhaben dieses Risiko in einer für die betroffene Tierart signifikanten Weise erhöht (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 91 …und vom 14. Juli 2011 - 9 A 12.10 - BVerwGE 140, 149 Rn. 99).
Der Senat hat - jeweils auf der Grundlage sachverständiger Erläuterungen - vergleichbare Überflughilfen, Leiteinrichtungen und Kollisionsschutzwände in mehreren Entscheidungen im Verbund mit weiteren Maßnahmen als grundsätzlich geeignete Maßnahmen erachtet, um eine signifikante Erhöhung eines kollisionsbedingten Individuenverlustes zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 93 und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - ZUR 2014, 668
).
- BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10
Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz; …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Beseitigung von Ermittlungsdefiziten und Änderungen namentlich der landschaftspflegerischen Begleitplanung und der ihr zugrunde liegenden habitat- und artenschutzrechtlichen Fachbeiträge dann keine neue Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich, wenn sich die geänderten Unterlagen auf Detailänderungen und eine vertiefte Prüfung von Betroffenheiten beschränken, ohne das Gesamtkonzept der Planung zu ändern oder zu grundlegend anderen Beurteilungsergebnissen zu gelangen (…BVerwG, Urteile vom 8. Juni 1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 , vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 29 und vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 25).Darin liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein einheitliches Planfeststellungsverfahren, das zu einer erneuten Offenlage grundsätzlich dann nicht verpflichtet, wenn das aufgenommene Verfahren, ohne das Vorhaben zu ändern, Abwägungsfehler nur im Verhältnis zu denjenigen beseitigen soll, denen gegenüber der Planfeststellungsbeschluss noch nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - NVwZ 2003, 485 und vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 25).
Für diese ergänzende Untersuchung, die sich in Systematik und Ermittlungstiefe an die schon vorhandene Untersuchung anlehnte, das Gesamtkonzept der Planung unberührt ließ und auch nicht zu grundlegend anderen Ergebnissen hinsichtlich der Verträglichkeit des Vorhabens führte, war keine neue Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich (…vgl. oben unter A 8. und BVerwG, Urteile vom 8. Juni 1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 , vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 29 und vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 25).
Im Rahmen der Betrachtung kumulativer Wirkungen, die sich für die Erhaltungsziele eines Gebietes durch das Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten ergeben können, sind andere Pläne und Projekte grundsätzlich nur dann abschließend zu betrachten, wenn die Zulassungsentscheidung erteilt ist (…BVerwG, Urteile vom 21. Mai 2008 - 9 A 68.07 - Buchholz 406.400 § 34 BNatSchG 2002 Nr. 1 Rn. 21 und vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 40).
Ist dies - wie hier für den nördlichen Folgeabschnitt - noch nicht der Fall und werden die Summationswirkungen gleichwohl in die Betrachtung einbezogen, genügt es, wenn eine Lösung der Problematik im Zulassungsverfahren des anderen Plans oder Projekts möglich erscheint (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Mai 2008 - 9 A 68.07 - Buchholz 406.400 § 34 BNatSchG 2002 Nr. 1 Rn. 21 und vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 40).
Dass die Ausweichmöglichkeit einer Art auf andere, nicht bereits voll besetzte, ebenso geeignete und in der erreichbaren Umgebung liegende Flächen eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der lokalen Population auch ohne Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen ausschließt, ist vom Senat im Rahmen des Gebietsschutzes ausdrücklich anerkannt worden (BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 39) und findet seine Stütze für den Bereich des Artenschutzes auch in der Arbeitshilfe "Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung", Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Amt für Planfeststellung Energie, 2013 (S. 36 ff.).
- BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt; …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
Deshalb bedürfen Einwände dagegen einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 38 ff., vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 36 …und vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 42).Die Methode der Bestandsaufnahme ist nicht normativ festgelegt; die Methodenwahl muss aber die für die Verträglichkeitsprüfung allgemein maßgeblichen Standards der "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" einhalten (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 41 m.w.N.).
Schadensvermeidungs- und -minderungsmaßnahmen können bereits im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung berücksichtigt werden, sofern sie eine erhebliche Beeinträchtigung von Schutzgütern des FFH-Gebietes dadurch verhindern, dass das Gebiet nach einer Störung wieder zu seinem Gleichgewicht findet (BVerwG, Urteile vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 43 …und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 60; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 15. Mai 2014 - C-521/12 [ECLI:EU:C:2014:330], T.C. Briels - Rn. 28 ff. zur Abgrenzung von schadensvermeidenden und schadensausgleichenden "Schutzmaßnahmen").
Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob die Einschätzungen der Planfeststellungsbehörde im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem unzulänglichen oder gar ungeeigneten Bewertungsverfahren beruhen (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 65…, vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 100, vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 114;… ferner Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40.11 - Buchholz 406.25 § 6 BImSchG Nr. 6 Rn. 14 ff. zum Streitstand mit eingehender Begründung; a.A. Gassner, DVBl 2012, 1479).
Denn Dritten gegenüber lässt sich die Planung nicht allein damit rechtfertigen, dass sie den ministeriellen Vorgaben entspricht (BVerwG, Urteil vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 21).
- BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10
Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
Sie kann sich vielmehr - wie vorliegend - auf die Unterlagen beschränken, deren der Einzelne bedarf, um als Laie den Grad seiner Beeinträchtigung abschätzen und sich das Interesse, Einwendungen zu erheben, bewusst machen zu können (BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 19).Die landschaftspflegerische Ausführungsplanung ist im Planfeststellungsbeschluss nicht zu regeln; es genügt, wenn sie vor dem Beginn der Ausführung der Planfeststellungsbehörde zur Billigung vorgelegt wird (BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können Konflikte technischer Natur, die nach dem Stand der Technik lösbar und ohne Einfluss auf die Ausgewogenheit der Planung an sich sind, in die - vor Baubeginn zu genehmigende - Ausführungsplanung verschoben werden (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50).
Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind nur dann überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Trassenführung eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 65 ff. m.w.N.).
Aber auch dann, wenn man die Beschränkung der Rügebefugnis auf umweltrechtliche Vorschriften unberücksichtigt ließe, dürften Rechtsbehelfe einer anerkannten Umweltvereinigung nicht darauf gestützt werden können, dass nicht dem Umweltschutz dienende Rechte oder Belange verletzt sind, die nach der Rechtsordnung anderen Rechtsinhabern zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung und Konkretisierung zugewiesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 106).
- BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15
Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
Die von den Klägern in den Verfahren 9 A 10.15 und 9 A 14.15 gestellten Beweisanträge, die sich der Kläger des vorliegenden Verfahrens jedenfalls als Anregung zu eigen gemacht hat, erweisen sich damit als Ausforschungsanträge, denen nicht nachzugehen war.Einer Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um weitere Schutzauflagen, wie im Verfahren 9 A 14.15 beantragt und auch von dem Kläger des vorliegenden Verfahrens befürwortet, bedurfte es daher nicht.
Dieser Querschnitt ist der kleinste für eine Autobahn dieser Entwurfsklasse, der in Betracht kommt bei Verkehrsbelegungen von 18 000 bis ca. 70 000 Kfz/24 h. Es ist daher auszuschließen, dass eine Änderung der Verkehrsprognose zu einer Reduzierung des Querschnitts und damit unter Umständen zu einer Verringerung der Eingriffe in die Natur sowie der Eigentumsbetroffenheiten der Kläger im Verfahren 9 A 14.15 geführt hätte.
Gemessen hieran genügt es nicht, wie es insbesondere die Kläger im Verfahren 9 A 14.15 getan haben, eine theoretisch denkbare andere Linie "ins Blaue hinein" in ein Kartenwerk einzuzeichnen und zu rügen, diese Linienvariante sei niemals untersucht worden.
- BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
Das alles erfordert eine tatrichterliche Einzelfallwürdigung (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 270 f. m.w.N.; Beschlüsse vom 21. Januar 1998 - 4 VR 3.97 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 135 …und vom 5. Dezember 2008 - 9 B 30.08 - juris Rn. 9).Da ein signifikant erhöhtes Risiko der Tötung in Bezug auf Fledermäuse nur gegeben ist, wenn regelmäßig genutzte Hauptflugrouten zwischen Jagdgebiet und Quartier vorliegen oder bevorzugte Jagdhabitate geschnitten werden (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 219), kann sich die gutachterliche Untersuchung darauf beschränken, diese artenschutzrechtlich relevanten Konfliktpunkte zu ermitteln und danach den Untersuchungsraum und die Untersuchungstiefe zu bestimmen.
Das ist bei Fledermäusen regelmäßig nur dann der Fall, wenn Hauptflugrouten oder bevorzugte Jagdgebiete betroffen sind (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 219).
Dieser muss einen nicht nur vorübergehenden, den artspezifischen Ansprüchen genügenden störungsfreien Aufenthalt ermöglichen (BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 222 …und vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 66).
- BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot; …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
Es fehlt an jeder substantiierten Darlegung, dass die Werte und Berechnungsmethoden der 16. BImSchV und der RLS 90 zwischenzeitlich derart überholt sind, dass sie keine Geltung mehr beanspruchen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 103, 107).Ebenso wenig greift die Kritik daran durch, dass die Lärmbetrachtung auf den planfestgestellten Abschnitt beschränkt wurde; es kann insoweit erneut auf das vorgenannte Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 A 20.08 - (…Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 114) verwiesen werden.
Bei der Abschätzung, inwieweit der befürchtete Klimawandel zu einem Meeresspiegelanstieg führen wird, handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, die nur darauf zu überprüfen ist, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden ist, nicht auf unrealistischen Annahmen beruht und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 73 m.w.N.).
In einem solchen Fall ist auch ohne direkte Inanspruchnahme einer Eigentumsposition das Interesse des Gewerbetreibenden an der Erhaltung der unter Umständen mit erheblichen Eigenmitteln ausgenutzten Erwerbsquelle in der hoheitlichen Planung zu berücksichtigen und abzuwägen (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 148).".
- BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14
Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung; …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
Zwar stellt diese Unterrichtung die erste förmliche Reaktion der Behörde auf den Antrag des Vorhabenträgers dar, die der Öffentlichkeit zugleich erste Anhaltspunkte geben soll, wie die zuständige Behörde das Vorhaben hinsichtlich seiner Umweltverträglichkeit und -auswirkungen einschätzt, weshalb ein bloßes Paragraphenzitat nicht den Anforderungen des § 9 Abs. 1a Nr. 2 UVPG genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - NVwZ 2016, 844 = juris Rn. 34).Demgemäß hat auch der 4. Senat in seinem Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - (NVwZ 2016, 844 = juris Rn. 36) bei der Erörterung der nach § 9 Abs. 1a Nr. 5 UVPG zu stellenden Anforderungen an die Auslegungsbekanntmachung nicht auf § 3 Abs. 2 BauGB zurückgegriffen, sondern ist von einer hiervon unabhängigen Bestimmung der UVP-rechtlichen Anforderungen ausgegangen.
Damit soll sichergestellt werden, dass § 46 VwVfG in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die der Europäische Gerichtshof zur Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern in seinem Urteil vom 7. November 2013 - C 72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip - aufgestellt hat, angewandt wird, insbesondere, dass dem Rechtsbehelfsführer in keiner Form die (materielle) Beweislast für die Frage auferlegt wird, ob die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre (BT-Drs. 18/5927 S. 10; vgl. zu Vorstehendem ausführlich BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - NVwZ 2016, 844 ).
Scheidet sie Alternativen, die sich bereits aufgrund einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, schon in einem frühen Verfahrensstadium aus, ist es ihr dann auch nicht verwehrt, im Fortgang des Verfahrens die (förmliche) UVP auf diejenigen Varianten zu beschränken, die nach dem jeweiligen Planungsstand noch ernsthaft in Betracht kommen (BVerwG, Beschluss vom 16. August 1995 - 4 B 92.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104 S. 48 f. und Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - NVwZ 2016, 844 ).
- BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08
Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet; …
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07
Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als …
- BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94
Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …
- BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05
Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches …
- BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02
Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2015 - 1 A 10031/15
Zum Begriff Baugrundstück in textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes - …
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 - 8 C 10494/14
Klage gegen vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Godramstein und A 65 …
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
- OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15
Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen; …
- BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13
Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung; …
- BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht; …
- BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 6.10
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Stichtag; …
- BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12
Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver …
- BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn - …
- BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07
Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos
- BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens; …
- BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04
Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos
- BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 16.03
Klagen gegen Ortsumgehung Michendorf im Wesentlichen abgewiesen
- BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12
Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung; …
- EuGH, 01.07.2015 - C-461/13
Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung …
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
- EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie …
- BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10
Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss; …
- BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11
Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; …
- BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 59.14
Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer …
- EuGH, 15.05.2014 - C-521/12
Briels u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Erhaltung der …
- BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99
Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des …
- BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07
Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
- BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97
Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94
Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung
- BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen
- BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94
Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos
- BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10
Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung; …
- BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05
Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet, …
- EuGH, 28.02.1991 - C-57/89
Kommission / Deutschland
- BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02
Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; …
- BVerwG, 02.10.2014 - 7 A 14.12
Entscheidung über Elbvertiefung ausgesetzt bis Klärung durch EuGH
- BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung - …
- BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei …
- EuGH, 13.01.2005 - C-117/03
DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE …
- BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92
Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung
- BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15
Planfeststellung; Gewerbebetrieb; Fährbetrieb; Klagebefugnis; Existenzgefährdung; …
- BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …
- EuGH, 07.12.2000 - C-374/98
Kommission / Frankreich
- EuGH, 02.08.1993 - C-355/90
Kommission / Spanien
- BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78
Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung …
- BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 64.14
Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer …
- BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95
Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung - …
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95
Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich …
- EuGH, 23.03.2006 - C-209/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- BVerwG, 21.01.1998 - 4 VR 3.97
Bundesverwaltungsgericht stoppt einstweilen Bau der Ostsee-Autobahn bei Lübeck
- BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 8.15
Planfeststellung; Gemeinde; Klagebefugnis; Selbstverwaltungsrecht; abwehrender …
- OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06
Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip; …
- BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79
Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens; …
- EuGH, 12.12.1996 - C-298/95
Kommission / Deutschland
- BVerwG, 19.02.2007 - 2 B 19.07
Darlegung eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht bei notwendiger Einholung …
- EuGH, 15.03.2012 - C-340/10
Kommission / Zypern - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- BVerwG, 19.08.2004 - 4 A 9.04
Betreiber des Einkaufszentrums Pösna-Park endgültig gescheitert
- BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 30.08
Autobahn A 94 darf im Abschnitt Forstinning-Pastetten gebaut werden
- BVerwG, 07.07.2000 - 4 B 94.99
- BVerwG, 23.05.2013 - 9 B 45.12
Plangenehmigung zur Vorbereitung einer temporären Freigabe eines Seitenstreifens …
- BVerwG, 10.11.2000 - 4 B 47.00
Prüfung nach Maßgabe des materiellen Rechts, ob auf Grund des festgestellten …
- BVerwG, 29.01.2001 - 4 B 87.00
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.10.2002 - 9 VR 16.02
Verstoß des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau einer Ortsumgehung …
- BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12
Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten …
- BVerwG, 07.05.2014 - 4 CN 5.13
Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten …
- BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 1.14
Anforderungen an den Hinweis auf die Arten verfügbarer Umweltinformationen; …
- BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11
Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Anfechtungsverfahren; …
- BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15
Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg
Bei einem in mehrere Planungsabschnitte unterteilten Gesamtvorhaben gilt darüber hinaus der Grundsatz der abschnittsbezogenen Auslegung mit der Folge, dass die Auslegung grundsätzlich auf den unmittelbaren Einwirkungsbereich des Vorhabens beschränkt werden kann, sofern nicht das Gesamtvorhaben mit dem nunmehr geplanten Abschnitt endet oder ungeachtet einer vorgesehenen Anschlussplanung der Verweis auf die Möglichkeit der dortigen Konfliktbewältigung wegen der zeitlichen Verhältnisse unzureichend ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. November 2013 - 7 A 28.12 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 71 Rn. 20 ff. und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 15).Sie kann sich vielmehr auf die Unterlagen beschränken, deren der Einzelne bedarf, um als Laie den Grad seiner Beeinträchtigung abschätzen und sich das Interesse, Einwendungen zu erheben, bewusst machen zu können (zuletzt BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 19).
Diese sind vielmehr in dem Verfahren zur Linienbestimmung auszulegen, und die Öffentlichkeit ist gemäß § 15 UVPG in diesem Verfahren zu beteiligen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 19).
a) Planungsänderungen zwischen der Auslegung und dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erfordern nicht in jedem Fall eine Wiederholung des vorausgegangenen Anhörungsverfahrens (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 2000 - 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 33).
Darüber hinaus muss die Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 1 UVPG erneut beteiligt werden, wenn eine nach Gegenstand, Systematik und Ermittlungstiefe neue oder über die bisherigen Untersuchungen wesentlich hinausgehende Prüfung der Umweltbetroffenheiten vorgenommen wird, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Vorhabens insgesamt erforderlich ist und ihren Niederschlag in einer neuen entscheidungserheblichen Unterlage über die Umweltauswirkungen des Vorhabens (§ 6 Abs. 1 Satz 1 UVPG) findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 34).
Anders als im Verfahren bezüglich des schleswig-holsteinischen Tunnelabschnitts (hierzu BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 31 ff.) wurden daher mit dem vorliegenden Fachbeitrag keine Überlegungen von einer Komplexität in das Planfeststellungsverfahren eingebracht, die eine erneute Einbeziehung von Meinungsäußerungen und Bedenken der Öffentlichkeit erforderten.
Dementsprechend sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die verfahrens- und materiellrechtlichen Anforderungen an die fernstraßenrechtliche Planfeststellung einheitlich auf denselben Abschnitt als Vorhaben im fernstraßenrechtlichen Sinne zu beziehen und knüpft auch der Vorhabenbegriff des § 2 Abs. 2 UVPG an den fachplanerischen Vorhabenbegriff an (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 43 …und vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - ZUR 2016, 665 = juris Rn. 34).
Danach begegnen die Beschränkungen des Vorhabens und - daraus folgend - der Umweltverträglichkeitsprüfung auf einen "halben Tunnel" keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 42 ff.).
Auch sonst ergeben sich bei einer Aufteilung eines funktional zusammengehörenden Gesamtvorhabens in mehrere Abschnitte keine Defizite bei der Verträglichkeitsprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 45).
bb) Es besteht weiterhin kein Anlass zu vernünftigen Zweifeln, dass der fachplanerische Begriff des Vorhabens mit dem Projektbegriff der UVP-Richtlinie vereinbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 46 f.).
Eröffnet das Recht des betreffenden Mitgliedsstaates die Möglichkeit, ein Gesamtprojekt aufzuspalten und in mehreren Teilabschnitten durchzuführen, so bildet daher grundsätzlich das konkrete Projekt, für das ein Antrag gestellt worden ist, den Bezugspunkt auch für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (stRspr, zuletzt BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 47).
cc) Schließlich ergibt sich die Notwendigkeit, eine Gesamt-UVP für das gesamte Autobahnvorhaben anzustellen, auch nicht aus § 2 Abs. 1 Satz 4, § 3b Abs. 2 Satz 1 oder § 13 Abs. 1 Satz 2 UVPG (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 48 ff.).
Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - (NVwZ 2016, 1710 Rn. 52 ff.) mit umfassender Begründung dargelegt, weshalb hierauf verwiesen wird.
Auf die diesbezüglichen Ausführungen im Senatsurteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - (NVwZ 2016, 1710 Rn. 61 ff.) kann daher verwiesen werden.
Einwände dagegen bedürfen deshalb einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (stRspr, zuletzt BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 99).
Nachdem das Melde- und Gebietsausweisungsverfahren so weit vorangeschritten ist, dass in Deutschland das von der Vogelschutzrichtlinie angestrebte zusammenhängende Netz der Vogelschutzgebiete entstanden ist (vgl. Art. 4 Abs. 3 VRL), verringert sich die gerichtliche Kontrolldichte und unterliegt Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, besonderen Darlegungsanforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 122, 124 m.w.N.).
Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob die Einschätzungen der Planfeststellungsbehörde im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem unzulänglichen oder gar ungeeigneten Bewertungsverfahren beruhen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 128).
Die Methode der Bestandserfassung ist nicht normativ festgelegt; sie hängt maßgeblich von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ab (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 129).
Von der Arbeitshilfe des Bundes sowie den Empfehlungen von Brinkmann u.a. (Naturschutz und Landschaftsplanung 28 , 229 ) wich die vorliegende Untersuchung nur insofern ab, als darin für Mai bzw. Juni jeweils zwei Begehungen empfohlen werden; jedoch enthält die Arbeitshilfe Schleswig-Holstein, deren Eignung sowohl der Senat (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 233 Rn. 47 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 129) als auch der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) (in dessen Zeitschrift "Nyctalus", Bd. 16, Heft 3 - 4, 2011) betont haben, diese Empfehlung nicht.
Eine naturschutzfachliche Meinung oder Methodik ist einer anderen Einschätzung nicht schon deshalb überlegen oder ihr vorzugswürdig, weil sie umfangreichere oder aufwändigere Ermittlungen und "strengere" Anforderungen für richtig hält (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 134).
Das ist bei Fledermäusen regelmäßig nur dann der Fall, wenn Hauptflugrouten oder bevorzugte Jagdgebiete betroffen sind (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 141).
Dessen Voraussetzungen sind daher nicht erfüllt, solange das Risiko einer Tötung dasjenige nicht übersteigt, das mit einem Verkehrsweg als gewöhnlichem Bestandteil des Naturraums immer verbunden ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 91…, vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 56 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 141).
Unverzichtbar ist dabei, dass die angewandten Kriterien definiert werden und ihr sachlich untersetzter Sinngehalt nachvollziehbar dargelegt wird (BVerwG…, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 7 A 14.12 - DVBl 2015, 95 Rn. 6; Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 30).
Der Senat hat den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein vom 30. Dezember 2014 mit Urteilen vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 und 10.15 - (NVwZ 2016, 1710) aufgrund der dort unzureichenden wasserrechtlichen Prüfung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Der der Planung zugrunde gelegte Prognosehorizont ist ebenso wenig zu beanstanden wie die Trassenwahl (vgl. Senatsurteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 166).
Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind nur dann überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Trassenführung eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 65 ff. und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 169).
Diese rechtliche Verknüpfung des Vorhabens mit den Folgeabschnitten beugt in hinreichendem Maße der Gefahr der Entstehung eines Planungstorsos vor (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 104; Beschluss vom 4. August 2004 - 9 VR 13.04 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 9 S. 4).
- BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 19.15
Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg
Bei einem in mehrere Planungsabschnitte unterteilten Gesamtvorhaben gilt darüber hinaus der Grundsatz der abschnittsbezogenen Auslegung mit der Folge, dass die Auslegung grundsätzlich auf den unmittelbaren Einwirkungsbereich des Vorhabens beschränkt werden kann, sofern nicht das Gesamtvorhaben mit dem nunmehr geplanten Abschnitt endet oder ungeachtet einer vorgesehenen Anschlussplanung der Verweis auf die Möglichkeit der dortigen Konfliktbewältigung wegen der zeitlichen Verhältnisse unzureichend ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. November 2013 - 7 A 28.12 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 71 Rn. 20 ff. und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 15).Sie kann sich vielmehr auf die Unterlagen beschränken, deren der Einzelne bedarf, um als Laie den Grad seiner Beeinträchtigung abschätzen und sich das Interesse, Einwendungen zu erheben, bewusst machen zu können (zuletzt BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 19).
Diese sind vielmehr in dem Verfahren zur Linienbestimmung auszulegen, und die Öffentlichkeit ist gemäß § 15 UVPG in diesem Verfahren zu beteiligen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 19).
a) Planungsänderungen zwischen der Auslegung und dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erfordern nicht in jedem Fall eine Wiederholung des vorausgegangenen Anhörungsverfahrens (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 2000 - 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 33).
Darüber hinaus muss die Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 1 UVPG erneut beteiligt werden, wenn eine nach Gegenstand, Systematik und Ermittlungstiefe neue oder über die bisherigen Untersuchungen wesentlich hinausgehende Prüfung der Umweltbetroffenheiten vorgenommen wird, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Vorhabens insgesamt erforderlich ist und ihren Niederschlag in einer neuen entscheidungserheblichen Unterlage über die Umweltauswirkungen des Vorhabens (§ 6 Abs. 1 Satz 1 UVPG) findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 34).
Anders als im Verfahren bezüglich des schleswig-holsteinischen Tunnelabschnitts (hierzu BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 31 ff.) wurden daher mit dem vorliegenden Fachbeitrag keine Überlegungen von einer Komplexität in das Planfeststellungsverfahren eingebracht, die eine erneute Einbeziehung von Meinungsäußerungen und Bedenken der Öffentlichkeit erforderten.
Dementsprechend sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die verfahrens- und materiellrechtlichen Anforderungen an die fernstraßenrechtliche Planfeststellung einheitlich auf denselben Abschnitt als Vorhaben im fernstraßenrechtlichen Sinne zu beziehen und knüpft auch der Vorhabenbegriff des § 2 Abs. 2 UVPG an den fachplanerischen Vorhabenbegriff an (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 43 …und vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - ZUR 2016, 665 = juris Rn. 34).
Danach begegnen die Beschränkungen des Vorhabens und - daraus folgend - der Umweltverträglichkeitsprüfung auf einen 'halben Tunnel' keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 42 ff.).
Auch sonst ergeben sich bei einer Aufteilung eines funktional zusammengehörenden Gesamtvorhabens in mehrere Abschnitte keine Defizite bei der Verträglichkeitsprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 45).
bb) Es besteht weiterhin kein Anlass zu vernünftigen Zweifeln, dass der fachplanerische Begriff des Vorhabens mit dem Projektbegriff der UVP-Richtlinie vereinbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 46 f.).
Eröffnet das Recht des betreffenden Mitgliedsstaates die Möglichkeit, ein Gesamtprojekt aufzuspalten und in mehreren Teilabschnitten durchzuführen, so bildet daher grundsätzlich das konkrete Projekt, für das ein Antrag gestellt worden ist, den Bezugspunkt auch für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (stRspr, zuletzt BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 47).
cc) Schließlich ergibt sich die Notwendigkeit, eine Gesamt-UVP für das gesamte Autobahnvorhaben anzustellen, auch nicht aus § 2 Abs. 1 Satz 4, § 3b Abs. 2 Satz 1 oder § 13 Abs. 1 Satz 2 UVPG (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 48 ff.).
Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - (NVwZ 2016, 1710 Rn. 52 ff.) mit umfassender Begründung dargelegt, weshalb hierauf verwiesen wird.
Auf die diesbezüglichen Ausführungen im Senatsurteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - (NVwZ 2016, 1710 Rn. 61 ff.) kann daher verwiesen werden.
Einwände dagegen bedürfen deshalb einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (stRspr, zuletzt BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 99).
Nachdem das Melde- und Gebietsausweisungsverfahren so weit vorangeschritten ist, dass in Deutschland das von der Vogelschutzrichtlinie angestrebte zusammenhängende Netz der Vogelschutzgebiete entstanden ist (vgl. Art. 4 Abs. 3 VRL), verringert sich die gerichtliche Kontrolldichte und unterliegt Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, besonderen Darlegungsanforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 122, 124 m.w.N.).
Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob die Einschätzungen der Planfeststellungsbehörde im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem unzulänglichen oder gar ungeeigneten Bewertungsverfahren beruhen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 128).
Die Methode der Bestandserfassung ist nicht normativ festgelegt; sie hängt maßgeblich von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ab (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 129).
Von der Arbeitshilfe des Bundes sowie den Empfehlungen von Brinkmann u.a. (Naturschutz und Landschaftsplanung 28 , 229 ) wich die vorliegende Untersuchung nur insofern ab, als darin für Mai bzw. Juni jeweils zwei Begehungen empfohlen werden; jedoch enthält die Arbeitshilfe Schleswig-Holstein, deren Eignung sowohl der Senat (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 233 Rn. 47 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 129) als auch der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) (in dessen Zeitschrift 'Nyctalus', Bd. 16, Heft 3 - 4, 2011) betont haben, diese Empfehlung nicht.
Eine naturschutzfachliche Meinung oder Methodik ist einer anderen Einschätzung nicht schon deshalb überlegen oder ihr vorzugswürdig, weil sie umfangreichere oder aufwändigere Ermittlungen und 'strengere' Anforderungen für richtig hält (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 134).
Das ist bei Fledermäusen regelmäßig nur dann der Fall, wenn Hauptflugrouten oder bevorzugte Jagdgebiete betroffen sind (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 141).
Dessen Voraussetzungen sind daher nicht erfüllt, solange das Risiko einer Tötung dasjenige nicht übersteigt, das mit einem Verkehrsweg als gewöhnlichem Bestandteil des Naturraums immer verbunden ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 91…, vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 56 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 141).
Unverzichtbar ist dabei, dass die angewandten Kriterien definiert werden und ihr sachlich untersetzter Sinngehalt nachvollziehbar dargelegt wird (BVerwG…, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 7 A 14.12 - DVBl 2015, 95 Rn. 6; Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 30).
Der Senat hat den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein vom 30. Dezember 2014 mit Urteilen vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 und 10.15 - (NVwZ 2016, 1710) aufgrund der dort unzureichenden wasserrechtlichen Prüfung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Der der Planung zugrunde gelegte Prognosehorizont ist ebenso wenig zu beanstanden wie die Trassenwahl (vgl. Senatsurteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 166).
Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind nur dann überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Trassenführung eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 65 ff. und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 169).
Diese rechtliche Verknüpfung des Vorhabens mit den Folgeabschnitten beugt in hinreichendem Maße der Gefahr der Entstehung eines Planungstorsos vor (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 104; Beschluss vom 4. August 2004 - 9 VR 13.04 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 9 S. 4).".
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
An den hieran geäußerten Zweifeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 67) hält der Senat nicht fest.Eine neuerliche Beteiligung war daher nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 33 …und vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 26 ff.).
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Vorhaben i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 1 UVPG 2010 das Vorhaben im Sinne des Fachplanungsrechts ist und dass bei einer planerischen Aufteilung eines Tunnelvorhabens entlang von Zuständigkeitsgrenzen weder nach nationalem noch nach europäischem Recht eine Pflicht besteht, eine Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung beider Tunnelhälften durchzuführen (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 42 ff. …und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 30 ff.;… Beschluss vom 27. November 2018 - 9 A 10.17 - juris Rn. 40).
b) Die für die Planfeststellung und das gerichtliche Verfahren verbindliche Feststellung des Gesetzgebers, dass ein Verkehrsbedarf besteht, schließt das Vorbringen, für den planfestgestellten Autobahnabschnitt bestehe kein Verkehrsbedarf, grundsätzlich aus (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 214 Rn. 53).
Die Bedarfsfeststellung kann darüber hinaus auch dann verfassungswidrig werden, wenn sich die Verhältnisse seit der Bedarfsentscheidung des Gesetzgebers so grundlegend gewandelt haben, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd erreicht werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 43 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 54).
Entscheidend ist allein, ob das Ergebnis der Normsetzung den anzulegenden verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 55).
Entscheidend ist daher allein, ob das Ergebnis der Normsetzung den anzulegenden verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 55 f.;… Beschluss vom 27. November 2018 - 9 A 10.17 - juris Rn. 44 f.).
Die Planfeststellungsbehörde hat deshalb vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 58).
Der Senat hat mit Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - (…Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 67) dahinstehen lassen, ob Anhang I Nr. 2.4.1.
Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle obliegt darüber hinaus die Prüfung, ob der Behörde bei der Ermittlung und Anwendung der von ihr gewählten - vertretbaren - Methode Verfahrensfehler unterlaufen, sie von einem unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 u.a. - BVerfGE 149, 407 Rn. 17 ff.;… BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 54 ff., vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 37 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 128).
Verbleibende prognostische Risiken können durch ein geeignetes Risikomanagement aufgefangen werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 70, vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 161…, vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 Rn. 54…, vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 13 und vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 Europ.
Selbst dann, wenn eine sich aufdrängende Gebietsmeldung nicht erfolgt, begründet die Vorwirkung des potentiellen FFH-Gebietsstatus keine Einschränkungen, die über diejenigen hinausgehen, welche die Richtlinie im Fall ordnungsgemäßer Umsetzung selbst vorsieht; insbesondere unterliegt das Gebiet keiner absoluten Veränderungssperre (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 101).
Einwände dagegen bedürfen einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 99 …und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 67).
Auch die Eignung der hier zugrunde gelegten "Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenbauvorhaben in Schleswig-Holstein" vom Juli 2011 (im Folgenden: Arbeitshilfe Fledermäuse) hat der Senat wiederholt bestätigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 76
und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 129).Da ein signifikant erhöhtes Risiko der Tötung von Fledermäusen nur gegeben ist, wenn regelmäßig genutzte Hauptflugrouten zwischen Jagdgebiet und Quartier vorliegen oder bevorzugte Jagdhabitate geschnitten werden, kann sich die gutachterliche Untersuchung darauf beschränken, diese artenschutzrechtlich relevanten Konfliktpunkte zu ermitteln und danach den Untersuchungsraum und die Untersuchungstiefe zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 133).
Diese sind, weil sie sehr aufwendig und für die betroffenen Tiere mit Stress verbunden sind (Arbeitshilfe Fledermäuse S. 22), restriktiv zu handhaben (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 135…, vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 77 …und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - Buchholz 406.254 UmwRG Nr. 29 Rn. 107).
Unabhängig hiervon können die habitatschutzrechtlichen Anforderungen auch sonst unbesehen und unterschiedslos weder auf den Artenschutz (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 132) noch auf den hiermit eng verbundenen (…vgl. Endres, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Aufl. 2016, § 30 Rn. 1;… Hendrischke/Kieß, in: Schlacke, GK-BNatSchG, 2. Aufl. 2017, § 30 Rn. 1;… Heugel, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Aufl. 2018, § 30 Rn. 2) Biotopschutz übertragen werden.
Angesichts dessen genügten die flächendeckende Erfassung der Struktur des Meeresbodens, die auf Probenentnahmen gestützte Modellierung der Verbreitung benthischer Habitate, die Einbeziehung vorhandener Untersuchungen und die enge Abstimmung mit den zuständigen Umweltbehörden den Anforderungen einer am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichteten Prüfung (…vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2017 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 56 f. und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 132).
Für dieses Konzept ist nach außen der Beklagte als Träger der Planfeststellungsbehörde verantwortlich (BVerwG…, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 25; s.a. bereits BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 63).
- BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15
13 Klagen gegen Elbvertiefung
Nach der Rechtsprechung des 9. Senats (BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 34 …und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Rn. 25) muss die Öffentlichkeit unabhängig davon nach § 9 Abs. 1 UVPG dann neu beteiligt werden, wenn im ergänzenden Verfahren eine nach Gegenstand, Systematik und Ermittlungstiefe neue oder über die bisherigen Untersuchungen wesentlich hinausgehende Prüfung von Umweltbetroffenheiten vorgenommen wird.Die Anstoßwirkung soll den Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung sicherstellen, durch Einbeziehung von Meinungsäußerungen und Bedenken der Öffentlichkeit zu Umweltbelangen den behördlichen Entscheidungsprozess besser und transparenter zu gestalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 34).
Der Senat schließt sich der Auffassung des 9. Senats im Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - (BVerwGE 155, 91 Rn. 36 f.) an, wonach eine nur teilweise unterbliebene Öffentlichkeitsbeteiligung nicht gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b UmwRG nach Art und Schwere mit den in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 UmwRG genannten Fällen absoluter Verfahrensfehler vergleichbar ist und deshalb nur einen relativen Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1a UmwRG darstellt.
Bei der Frage, ob sich für das einzelne Individuum das Risiko, Opfer einer Kollision durch einen neuen Verkehrsweg zu werden, signifikant erhöht, darf daher nicht außer Acht gelassen werden, dass Verkehrswege zur Ausstattung des natürlichen Lebensraums der Tiere gehören und deshalb besondere Umstände hinzutreten müssen, damit von einer signifikanten Gefahr durch einen neu hinzukommenden Verkehrsweg gesprochen werden kann; ein Nullrisiko ist nicht zu fordern (BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 141 …und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Rn. 83).
- BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …
(3) Existiert keine allgemein anerkannte fachliche Meinung, kann und muss das Gericht kontrollieren, ob die von der Behörde verwendeten fachlichen Maßstäbe und Methoden vertretbar sind und die Behörde insofern im Ergebnis zu einer plausiblen Einschätzung der fachlichen Tatbestandsmerkmale einer Norm gelangt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, juris, Rn. 128; zum Naturschutzrecht grundlegend BVerwG…, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 65; stRspr).Sofern im gerichtlichen Verfahren sachhaltige Einwände gegen die von der Behörde verwendete Methode geltend gemacht werden, muss das Gericht prüfen, ob diese Einwände die Methodik, Grundannahmen und Schlussfolgerungen der Behörde substantiell in Frage stellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. April 2016 - 4 C 1.15 -, juris, Rn. 23; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 71 ff.;… Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 -, juris, Rn. 97 ff.; Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, juris, Rn. 132 ff.).
Erfüllt ist der Tatbestand erst dann, wenn das Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren unter Berücksichtigung artspezifischer Verhaltensweisen, häufiger Frequentierung des Einwirkungsbereichs der Anlage und der Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen einen Risikobereich übersteigt, der mit einem Vorhaben der zur Genehmigung stehenden Art im Naturraum immer und an jedem Ort verbunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, juris, Rn. 141 m.w.N.;… Beschluss vom 8. März 2018 - 9 B 25.17 -, juris, Rn. 11).
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Maßgeblich ist vielmehr, ob anhand der geänderten Planunterlagen oder nachträglich eingeholten Gutachten unter dem Blickwinkel des Natur- und Artenschutzes oder unter dem des sonstigen Umweltschutzes wesentlich verschärfte Umweltauswirkungen erkennbar werden oder ob ergänzende Untersuchungen zu grundlegend anderen Ergebnissen hinsichtlich der Verträglichkeit des Vorhabens führen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 29 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 108).Eine neuerliche Beteiligung war daher nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 33 …und vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 26 ff.).
bb) Die für die Planfeststellung und das gerichtliche Verfahren verbindliche Feststellung des Gesetzgebers, dass ein Verkehrsbedarf besteht, schließt das Vorbringen, für den planfestgestellten Autobahnabschnitt bestehe kein Verkehrsbedarf, grundsätzlich aus (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 214 Rn. 53).
Die Bedarfsfeststellung kann darüber hinaus auch dann verfassungswidrig werden, wenn sich die Verhältnisse seit der Bedarfsentscheidung des Gesetzgebers so grundlegend gewandelt haben, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd erreicht werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 43 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 54).
Entscheidend ist allein, ob das Ergebnis der Normsetzung den anzulegenden verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 55).
Entscheidend ist daher allein, ob das Ergebnis der Normsetzung den anzulegenden verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 55 f.;… Beschluss vom 27. November 2018 - 9 A 10.17 - juris Rn. 44 f.).
Die Planfeststellungsbehörde hat deshalb vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 58).
Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle obliegt darüber hinaus die Prüfung, ob der Behörde bei der Ermittlung und Anwendung der von ihr gewählten - vertretbaren - Methode Verfahrensfehler unterlaufen, sie von einem unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 u.a. - BVerfGE 149, 407 Rn. 17 ff.;… BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 54 ff., vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 37 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 128).
Verbleibende prognostische Risiken können durch ein geeignetes Risikomanagement aufgefangen werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 70, vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 161…, vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 Rn. 54…, vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 13 und vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 Europ.
Einwände dagegen bedürfen einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 99 …und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 67).
Auch die Eignung der hier zugrunde gelegten "Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenbauvorhaben in Schleswig-Holstein" vom Juli 2011 (im Folgenden: Arbeitshilfe Fledermäuse) hat der Senat wiederholt bestätigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 76
und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 129).Da ein signifikant erhöhtes Risiko der Tötung von Fledermäusen nur gegeben ist, wenn regelmäßig genutzte Hauptflugrouten zwischen Jagdgebiet und Quartier vorliegen oder bevorzugte Jagdhabitate geschnitten werden, kann sich die gutachterliche Untersuchung darauf beschränken, diese artenschutzrechtlich relevanten Konfliktpunkte zu ermitteln und danach den Untersuchungsraum und die Untersuchungstiefe zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 133).
Diese sind, weil sie sehr aufwendig und für die betroffenen Tiere mit Stress verbunden sind (Arbeitshilfe Fledermäuse S. 22), restriktiv zu handhaben (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 135…, vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 77 …und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - Buchholz 406.254 UmwRG Nr. 29 Rn. 107).
Unabhängig hiervon können die habitatschutzrechtlichen Anforderungen auch sonst unbesehen und unterschiedslos weder auf den Artenschutz (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 132) noch auf den hiermit eng verbundenen (…vgl. Endres, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Aufl. 2016, § 30 Rn. 1;… Hendrischke/Kieß, in: Schlacke, GK-BNatSchG, 2. Aufl. 2017, § 30 Rn. 1;… Heugel, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Aufl. 2018, § 30 Rn. 2) Biotopschutz übertragen werden.
Angesichts dessen genügten die flächendeckende Erfassung der Struktur des Meeresbodens, die auf Probenentnahmen gestützte Modellierung der Verbreitung benthischer Habitate, die Einbeziehung vorhandener Untersuchungen und die enge Abstimmung mit den zuständigen Umweltbehörden den Anforderungen einer am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichteten Prüfung (…vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2017 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 56 f. und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 132).
Für dieses Konzept ist nach außen der Beklagte als Träger der Planfeststellungsbehörde verantwortlich (BVerwG…, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 25; s.a. bereits BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 63).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2018 - 11 B 1129/18
Hambacher Forst darf vorläufig nicht gerodet werden
vgl. BVerwG, Urteile vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291 (299 f.) = juris, Rn. 38, vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 -, BVerwGE 145, 40 (42 f.) = juris, Rn. 22, vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 -, BVerwGE 146, 145 (152 f.) = juris, Rn. 36, vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, BVerwGE 155, 91 (109) = juris, Rn. 99, vom 15. Juli 2017 - 9 C 3.16 -, NVwZ 2016, 1631 (1636) = juris, Rn. 33, und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 -, juris, Rn. 67 (insoweit nicht in BVerwGE 156, 215 veröffentlicht), sowie Beschluss vom 22. Juni 2015 - 4 B 59.14 -, NuR 2015, 772 (776) = juris, Rn. 23. - BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17
Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …
Diese Unterlagen gehören zu den wesentlichen entscheidungserheblichen Unterlagen im Sinne des gemäß § 74 Abs. 2 UVPG übergangsweise noch anwendbaren § 6 Abs. 1 UVPG in der Fassung vom 4. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) - UVPG a.F., die gemäß § 9 Abs. 1b UVPG a.F. ausgelegt werden mussten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 32).Die Öffentlichkeit muss jedenfalls dann neu beteiligt werden, wenn nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses nach Gegenstand, Systematik und Ermittlungstiefe eine neue oder über die bisherigen Untersuchungen wesentlich hinausgehende Prüfung der Umweltbetroffenheiten vorgenommen wird, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Vorhabens insgesamt erforderlich ist und ihren Niederschlag in neuen entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens findet (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 34).
Es ist daher nicht auszuschließen, dass im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzliche Gesichtspunkte zur Sprache gekommen wären, die eine (weitere) Änderung des Fachbeitrags und des Planfeststellungsbeschlusses zur Folge gehabt hätten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 37).
Einwände dagegen bedürfen einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 99).
Vielmehr ist wegen der Einmaligkeit der Fledermausdichte im Umfeld der "Segeberger Kalkberghöhlen" eine andere Betrachtung geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 137).
Daher kann nicht außer Acht gelassen werden, dass Verkehrswege zur Ausstattung des natürlichen Lebensraums der Tiere gehören und deshalb besondere Umstände hinzutreten müssen, damit von einer signifikanten Gefährdung durch einen neu hinzukommenden Verkehrsweg gesprochen werden kann (…BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 91 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 141).
Der Senat hat - jeweils auf der Grundlage sachverständiger Erläuterungen - vergleichbare Überflughilfen, Leiteinrichtungen und Kollisionsschutzwände in mehreren Entscheidungen als grundsätzlich geeignete Vorkehrungen angesehen, um im Verbund mit weiteren Maßnahmen eine signifikante Erhöhung des kollisionsbedingten Individuenverlusts zu vermeiden (zuletzt: BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 144 ff. m.w.N.).
Eine solche Vorgehensweise ist nicht zu beanstanden; insbesondere ist bei Kenntnislücken der Analogieschluss eine gängige und unbedenkliche Methode, mit der bei Einhaltung wissenschaftlicher Standards Kenntnislücken überbrückt werden können (…BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 64 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 115).
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 9.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Vorhaben i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 1 UVPG in der vor dem 16. Mai 2017 geltenden Fassung dieses Gesetzes vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94; im Folgenden: UVPG 2010) das Vorhaben im Sinne des Fachplanungsrechts ist und dass bei einer planerischen Aufteilung eines Tunnelvorhabens entlang von Zuständigkeitsgrenzen weder nach nationalem noch nach europäischem Recht eine Pflicht besteht, eine Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung beider Tunnelhälften durchzuführen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 30 ff. und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 42 ff.;… Beschluss vom 27. November 2018 - 9 A 10.17 - juris Rn. 40).Die Regelung des § 3b Abs. 2 UVPG 2010 setzt voraus, dass mehrere Vorhaben derselben Art gleichzeitig verwirklicht werden sollen; dagegen findet sie keine Anwendung auf die räumlich und zeitlich aufeinander folgende abschnittsweise Verwirklichung eines Vorhabens (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 49).
Erforderlich, aber auch ausreichend ist in diesem Fall eine Vorausschau auf die Folgeabschnitte, die nach Art eines vorläufig positiven Gesamturteils im Hinblick auf die Umweltauswirkungen eine Verknüpfung der Abschnitte gewährleistet (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 43).
Die für die Planfeststellung und das gerichtliche Verfahren verbindliche Feststellung des Gesetzgebers, dass ein Verkehrsbedarf besteht, schließt das Vorbringen, für den planfestgestellten Autobahnabschnitt bestehe kein Verkehrsbedarf, grundsätzlich aus (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 214 Rn. 53).
Die Bedarfsfeststellung kann darüber hinaus auch dann verfassungswidrig werden, wenn sich die Verhältnisse seit der Bedarfsentscheidung des Gesetzgebers so grundlegend gewandelt haben, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd erreicht werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 43 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 54).
Entscheidend ist allein, ob das Ergebnis der Normsetzung den anzulegenden verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 55).
Selbst dann, wenn eine sich aufdrängende Gebietsmeldung nicht erfolgt, begründet die Vorwirkung des potentiellen FFH-Gebietsstatus keine Einschränkungen, die über diejenigen hinausgehen, welche die Richtlinie im Fall ordnungsgemäßer Umsetzung selbst vorsieht; insbesondere unterliegt das Gebiet keiner absoluten Veränderungssperre (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 101).
Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle obliegt darüber hinaus die Prüfung, ob der Behörde bei der Ermittlung und Anwendung der von ihr gewählten - vertretbaren - Methode Verfahrensfehler unterlaufen, sie von einem unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 u.a. - BVerfGE 149, 407 Rn. 17 ff.;… BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 54 ff., vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 37 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 128).
Verbleibende prognostische Risiken können durch ein geeignetes Risikomanagement aufgefangen werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 70, vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 161…, vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 Rn. 54…, vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 13 und vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 Europ.
Einwände dagegen bedürfen einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 99 …und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 67).
Unabhängig hiervon können die habitatschutzrechtlichen Anforderungen auch sonst unbesehen und unterschiedslos weder auf den Artenschutz (vgl. BVerwG
, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 132) noch auf den hiermit eng verbundenen (vgl. Endres, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Aufl. 2016, § 30 Rn. 1;… Hendrischke/Kieß, in: Schlacke, GK-BNatSchG, 2. Aufl. 2017, § 30 Rn. 1;… Heugel, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Aufl. 2018, § 30 Rn. 2) Biotopschutz übertragen werden.Dementsprechend beschreibt auch die BfN-Kartieranleitung (S. 10) die geogenen Riffe der Ostsee als "häufig klein strukturierte Mosaike von Blöcken, Steinen, Geröllen, Sanden (teilweise Schluff), besonders ausgeprägt in Form von Restsedimenten und Geschiebemergelrücken." Angesichts dessen genügten die flächendeckende Erfassung der Struktur des Meeresbodens, die auf Probenentnahmen gestützte Modellierung der Verbreitung benthischer Habitate, die Einbeziehung vorhandener Untersuchungen und die enge Abstimmung mit den zuständigen Umweltbehörden den Anforderungen einer am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichteten Prüfung (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2017 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 56 f.
und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 132).Für dieses Konzept ist nach außen der Beklagte als Träger der Planfeststellungsbehörde verantwortlich (BVerwG…, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 25; s.a. bereits BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 63).
- BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18
Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg
Dazu gehören aber nicht die Auswirkungen des Vorhabens auf das großräumige und globale Klima und den Klimawandel (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 180;… Beschlüsse vom 22. Juni 2015 - 4 B 59.14 - NuR 2015, 772 Rn. 42 …und vom 27. November 2018 - 9 A 10.17 - juris Rn. 32 ff.).Da vergleichbare Erwägungen der nahezu 30 Jahre älteren Richtlinie 85/337/EWG nicht vorangestellt waren, drängt sich der Schluss auf, dass sie die Auswirkungen eines Projekts auf das globale Klima (noch) nicht zum Gegenstand der vorhabenbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung machen wollte (BVerwG…, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 4 B 59.14 - NuR 2015, 772 Rn. 42 und Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 180).".
Es handelt sich - wie dargelegt - um ein Gesamtkonzept, das jedenfalls grundsätzlich im Zusammenwirken der verschiedenen Maßnahmen geeignet sein kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 144 ff. …und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - juris Rn. 108 ff.
). Unverzichtbar ist dabei, dass die angewandten Kriterien definiert werden und ihr sachlich untersetzter Sinngehalt nachvollziehbar dargelegt wird (BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 30 …und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 112).
Hinzu kommt, dass sich ausweislich der Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen eine Standardmethode zur Ermittlung des Parkraumbedarfs für LKW noch nicht herausgebildet hat (…ERS 2011, S. 40) und den Behörden in solchen Fällen bei der Entwicklung eigener, fallbezogener Methoden ein erweiterter Spielraum zusteht, soweit die gewählte Methode transparent, funktionsgerecht und schlüssig ausgestaltet ist (BVerwG…, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 7 A 14.12 - DVBl 2015, 95 Rn. 6; Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 30 …und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 112).
Bei der insoweit nachzuholenden Prüfung dürfte es sich unter den hier vorliegenden Umständen um eine nach Art, Umfang und Ermittlungstiefe neue, über die Untersuchungen im Planfeststellungsverfahren wesentlich hinausgehende Prüfung handeln, sodass gemäß § 9 Abs. 1 UVPG a.F. (§ 22 Abs. 1 Satz 1 UVPG n.F.) eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich sein dürfte (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 34 …und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 54;… Vorlagebeschluss vom 25. April 2018 - 9 A 16.16 - DVBl 2018, 1418 Rn. 41).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2017 - 11 D 70/09
Klage gegen Neubau der B 474n - Ortsumgehung Datteln - erfolglos
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16
Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18
Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos
- BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16
Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 821/21
Hochwasserschutz; Retentionsraum; Polder; Damm; Erddamm; Deich; Spundwand; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 8 C 10240/18
Klage gegen Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth überwiegend erfolglos
- BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos
- BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16
Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21
Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg
- OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17
Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf
- BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17
Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich
- BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 25.17
Artenschutz; Ausnahme; Beurteilungsspielraum; Einschätzungsprärogative; …
- BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16
Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden
- OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer …
- BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 10.17
Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …
- BVerwG, 04.05.2022 - 9 A 7.21
Klage gegen die Nordverlängerung der A 14 erfolglos
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16
Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine …
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 846/21
Hochwasserschutz; Retentionsraum; Polder; Integriertes Rheinprogramm; ökologische …
- BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 17.16
Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15
Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von …
- VGH Hessen, 05.12.2019 - 2 C 1823/15
Vorerst kein Neubau der Ortsumgehung Lampertheim-Rosengarten im Zuge der B 47
- VG Köln, 24.11.2017 - 14 K 1282/15
Klage des BUND gegen den Tagebau Hambach ohne Erfolg
- BVerwG, 19.12.2023 - 7 C 4.22
Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs …
- BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15
Planfeststellung; Gewerbebetrieb; Fährbetrieb; Klagebefugnis; Existenzgefährdung; …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2023 - 4 LB 5/21
Begehren auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen Abwägungsmängeln; …
- BVerwG, 16.02.2017 - 9 A 14.16
Planfeststellung Straßenrecht (Rheinbrücke Leverkusen)
- VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 A 17.40016
Veröffentlichung von Planunterlagen im Internet - Nachholen einer …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22
Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 11 D 13/18
Klage gegen Neubau der B 508n in Kreuztal teilweise erfolgreich
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 1 A 11643/17
Windenergieanlage darf ohne Abschaltauflage während des Kranichzugs betrieben …
- VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 A 17.40017
Einsehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses
- VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16
Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für Hafeninfrastrukturanlagen (sog. …
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 10 S 1914/22
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Prüfung der …
- OVG Hamburg, 01.09.2020 - 1 E 26/18
Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Elbwasser zum Zweck der …
- OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15
Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme; …
- BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab
- BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 4.15
Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und …
- VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16
Verpflichtung zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die …
- BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15
Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne …
- BVerwG, 24.02.2021 - 9 A 8.20
Straßenrechtliche Planfeststellung (A 20 Schleswig-Holstein)
- BVerwG, 12.11.2020 - 4 A 13.18
Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Herdecke erfolglos
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2020 - 20 A 1923/11
Vorhaben, Rohrfernleitungsanlage, Transport, Kohlenmonoxid, UVPG, Klageänderung, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 6 B 1.17
Wasserrechtliche Erlaubnis; Trockenlegung Lagerstätte für Braunkohlenbergbau; …
- BVerwG, 08.09.2016 - 3 A 5.15
Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Streckenausbau; zweites Gleis; …
- VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21
Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.2023 - 14 S 370/22
Neubau einer Fischaufstiegsanlage - Abwägungsgebot des § 14b Abs.1 S.1 Nr. 6a …
- BVerwG, 04.06.2020 - 7 A 1.18
Umweltschützer unterliegen: Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen
- BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19
Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung durch Birkenwerder erfolglos
- BVerwG, 30.11.2020 - 9 A 5.20
Straßenrechtliche Planfeststellung (Ortsumgehung Ummeln)
- BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 4.17
Aufhebungsanspruch; Einschätzungsprärogative; Enteignungsrechtliche Vorwirkung; …
- BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 10.15
Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 22 A 1184/18
Rotmilan; Schwarzmilan; Wiesenweihe; Rohrweihe; Kornweihe; Baumfalke; …
- VGH Bayern, 25.10.2019 - 8 A 16.40030
Teilerfolg der Klagen gegen den Ausbau der B 173 zwischen Kronach und …
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 219/23
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Anbringung von …
- BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 14.18
Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16
Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 - 2 A 4.19
Regionalplan; sachlicher Teilregionalplan; Windenergienutzung; Auslegung der …
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2019 - 10 S 1919/17
Nachbargemeinde gegen Genehmigung von Windkraftanlagen
- BVerwG, 27.07.2020 - 4 VR 7.19
Abwägungsgebot; Aufschiebende Wirkung; Auszulegende Unterlagen; Bekanntmachung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - 11 D 81/16
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss über den sechsstreifigen Ausbau der …
- OVG Hamburg, 12.05.2021 - 1 Bf 492/19
Eurogate Westerweiterung: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss auch in zweiter …
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 218/23
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Anbringung von …
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 10 S 1584/22
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von …
- BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 2.15
Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und …
- BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 10.21
Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2019 - 10 S 1991/17
Nachbargemeinde gegen Genehmigung von Windkraftanlagen - Mängel der …
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.2022 - 10 S 1485/21
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines …
- OVG Sachsen, 20.12.2018 - 4 B 260/18
Planfeststellung; Umweltauswirkungen; Lärm; Anhörungsverfahren; Befangenheit; …
- OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18
Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich
- BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 2.16
Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden
- BVerwG, 05.07.2022 - 4 A 13.20
Klage gegen die Uckermarkleitung erfolglos
- BVerwG, 27.06.2019 - 7 C 22.17
Artenschutz; Bestand; Lebensstätte; Naturhaushalt; Naturschutzverein; …
- OVG Sachsen, 12.06.2019 - 4 C 7/18
Verfahrensfehler; Bekanntmachung; Umweltauswirkung; Anhörungsverfahren; …
- BVerwG, 09.05.2018 - 9 B 11.18
Klage des Eigentümers und Mieters eines gewerblich genutzten Grundstücks gegen …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2021 - 1 LB 21/16
Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen - …
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 6.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17
Anforderungen an einen Bebauungsplan der Innenentwicklung
- BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 3.19
Klagen gegen Bahnprojekt "Stuttgart 21" - Filderbereich mit Flughafenanbindung …
- VGH Bayern, 15.05.2018 - 8 ZB 17.1341
Erfolglose Verbandsklage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer …
- BVerwG, 14.06.2017 - 4 A 11.16
380 kV-Freileitung zwischen Wehrendorf und St. Hülfe darf gebaut werden
- BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 8.15
Planfeststellung; Gemeinde; Klagebefugnis; Selbstverwaltungsrecht; abwehrender …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2017 - 1 A 11653/16
Klage gegen Wasserkraftwerk in Bad Ems erfolglos
- BVerwG, 07.10.2021 - 4 A 9.19
Klage gegen Höchstspannungsfreileitung in Krefeld erfolglos
- BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 19.19
Lückenschluss des Bremer Autobahnrings: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2018 - 5 KM 213/18
Planfeststellungsverfahren betr. eine Gasversorgungsleitung
- BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21
Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos
- BVerwG, 15.07.2020 - 9 B 5.20
Fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung; Differenzierung der artenschutzrechtlichen …
- BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15
Abwägungsfehler; Agrarklausel; Alternative; Alternativenprüfung; Artenschutz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 20 D 79/17
Planfeststellungsbeschluss zur Erhöhung der Zentraldeponie für die Ablagerung von …
- BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 1.16
Abwägung eigener Belange; Abwägungsausfall; Abwägungsgebot; Bestandstrasse; …
- VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 5 S 2372/21
Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der B10-Ortsumfahrung Enzweihingen; …
- VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555
Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2019 - 8 A 10/17
Tempo 100 am Bielefelder Berg rechtmäßig
- OVG Niedersachsen, 04.12.2023 - 7 LB 19/21
Abwägungsfehler; Abweichungen von RASt 06; erhebliche Beeinträchtigung; …
- VG Freiburg, 21.10.2016 - 7 K 72/15
Klagen gegen Planergänzungsbeschluss zum Polder Elzmündung erfolglos
- BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 11.17
Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 14 S 2056/21
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von elf Windenergieanlagen; kein Vorliegen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2020 - 1 A 11357/19
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Ermittlung des …
- BVerwG, 14.06.2017 - 4 A 10.16
380 kV-Freileitung zwischen Wehrendorf und St. Hülfe darf gebaut werden
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2371/21
Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen; …
- BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 13.20
Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos
- VGH Baden-Württemberg, 14.02.2017 - 5 S 2122/16
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs in …
- BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 5.15
Anforderungen an die Begründung eines Planfeststellungsbeschlusses; …
- VG Köln, 19.01.2023 - 14 L 387/22
Windpark Butendiek: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach …
- VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046
A 8 München-Rosenheim - BayVGH bestätigt Ausbau der Rastanlagen "Im Moos" und …
- BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 3.17
Nachteilige Auswirkungen eines Planfeststellungsbeschlusses für eine …
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2547/21
Planfeststellungsbeschluss Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen; …
- VGH Bayern, 15.03.2021 - 8 A 18.40041
Vorbringen von Einwendungen in einer Verbandsklage bei wasserrechtlicher …
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2578/21
Planfeststellungsbeschluss Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen; …
- BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22
Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos
- BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16
Abstand; Abwägungsausfall; Abwägungsergebnis; Abwägungskontrolle; …
- OVG Bremen, 16.06.2022 - 1 D 88/21
Normenkontrollantrag gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 143 - …
- BVerwG, 26.06.2019 - 4 A 5.18
380 kV-Höchstspannungsleitung; 400 m-Abstand zu Wohngebieten; Abschnittsbildung; …
- BVerwG, 10.04.2019 - 9 A 22.18
Ausbau der A 46 in Wuppertal: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- OVG Sachsen, 14.01.2019 - 4 B 260/18
Planfeststellung; Rechtsschutzbedürfnis; Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2024 - 8 D 92/22
Genehmigung von zwei Windenergieanlagen in Ahlen rechtmäßig
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 10 S 1312/22
Antrag auf Regelung der Vollziehung; Rechtsschutzbedürfnis bei später …
- VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16
"Versagung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2023 - 22 D 65/23
Windenergieanlage; Nachbaranfechtung; erneute Öffentlichkeitsbeteiligung; …
- VGH Hessen, 09.07.2019 - 2 C 720/14
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung …
- VGH Bayern, 20.12.2018 - 8 A 17.40010
Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen Verlegung und Ausbau einer Bundesstraße
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.2022 - 14 S 3815/21
Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von zwei Windenergieanlagen; …
- OVG Hamburg, 01.04.2020 - 2 Es 1/20
Bebauungsplan Hamburg-Rahlstedt; Verletzung artenschutzrechtlicher …
- BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 4.16
ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am …
- VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21
Windpark Niederasphe bei Münchhausen kann gebaut werden
- BVerwG, 14.12.2021 - 4 B 10.21
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Kohlenmonoxidleitung
- OVG Bremen, 03.04.2017 - 1 B 126/16
Offshore-Terminal Bremerhaven - Abweichungsprüfung; FFH-Studie; …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen …
- BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 3.15
Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und …
- BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 9.20
Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oberhausen - Emmerich im Bereich …
- BVerwG, 04.04.2019 - 4 A 6.18
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau einer …
- VG Stade, 27.03.2019 - 1 A 3271/16
Abwägungsgebot; Alternativprüfung; Artenschutzrecht; Bindungswirkung der TA Lärm; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2023 - 21 D 24/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2022 - 20 D 122/20
Planfeststellungsbeschluss für Deichbau in Düsseldorf-Himmelgeist ist …
- BVerwG, 18.02.2021 - 4 B 25.20
Reichweite der UVP beim Bau einer Erdgasfernleitung
- VG Koblenz, 10.06.2020 - 4 K 702/17
Ortsgemeinde Wilzenberg-Hußweiler kann Bau von Windenergieanlagen nicht …
- BVerwG, 15.12.2016 - 9 A 12.16
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge betreffend die Würdigung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2023 - 8 B 1049/23
Windenergieanlage; Windfarm; Umweltverträglichkeitsprüfung; …
- BVerwG, 16.04.2019 - 4 B 51.18
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung von Vorfeldflächen auf …
- VG Schwerin, 16.09.2020 - 7 A 1408/17
Keine Nachholung einer fehlenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Falle einer …
- OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15
Abwägung; Baulärm; Betriebslärm; DIN 18005; DIN 4150; Erschütterungen; …
- BVerwG, 14.06.2017 - 4 B 22.16
Flughafen Frankfurt/Main; Zusicherung; Verhältnis von Musterverfahren und …
- BVerwG, 16.04.2019 - 4 B 54.18
Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung von Vorfeldflächen auf dem …
- BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16
Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei - …
- VG Augsburg, 06.11.2019 - Au 6 K 19.1128
Klage gegen die Bau- und Betriebsgenehmigung zum Neubau der Nebelhornbahn …
- VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22
Anwendung des individuenbezogenen Zugriffsverbots im Rahmen der habitatbezogenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - 20 D 81/15
Klagen gegen die Errichtung von Vorfeldflächen im westlichen Bereich des …
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17
Anspruch einer im Anwendungsbereich des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte …
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22
Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts betreffend die …
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 14 S 504/21
Planfeststellung für den Bau einer Fischaufstiegsanlage
- OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21
Planfeststellungsbeschluss des Rahmenbetriebsplans zum Heben und Einleiten von …
- BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 14.20
Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos
- BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16
ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am …
- BVerwG, 15.12.2016 - 9 A 13.16
Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in …
- OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 7 MS 49/22
Pioritätsgrundsatz; städtebauliche Belange; Planfeststellung; vorläufiger …
- BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 5.21
Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg
- VGH Bayern, 10.12.2020 - 1 N 16.682
Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für …
- BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20
Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos
- VGH Bayern, 25.10.2019 - 8 A 16.40026
Teilerfolg der Klagen gegen den Ausbau der B 173 zwischen Kronach und …
- VG Bremen, 07.02.2019 - 5 K 2621/15
Wasserrechtliche Planfeststellung für den Offshore-Terminal Bremerhaven - …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2023 - 5 K 448/21
Klage einer Umweltvereinigung gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …
- BVerwG, 16.04.2019 - 4 B 55.18
Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung von Vorfeldflächen auf dem …
- BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 1.18
ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2018 - 8 B 418/18
Entfernung von Taubenabwehrnetzen wegen Erhöhung des Verletzungsrisikos und …
- BVerwG, 12.01.2018 - 9 A 12.17
Anfechtung eines Planänderungs- und Ergänzungsbeschlusses; Gerichtlicher Fehler …
- BVerwG, 12.07.2017 - 9 B 49.16
Planrechtfertigung für Bundesstraße (Ortsumgehung); Existenzgefährdung eines …
- VGH Hessen, 10.03.2022 - 9 B 1348/20
Windpark Constantia Forst II bei Gründau und Wächtersbach kann gebaut werden
- OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18
Verfahrensfehler; Erdgasleitung; Windenergie; Schutzstreifen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - 21 D 53/19
Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster …
- VGH Bayern, 05.10.2021 - 8 N 17.1354
Schutzkonzept bei Festsetzung von Wasserschutzgebiet
- BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 224/21
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung fachgerichtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2018 - 11 D 96/17
Ankommen auf den Inhalt und die Vollständigkeit der in physischer Form …
- VG Aachen, 17.09.2018 - 5 L 1374/18
Hambacher Forst: Eilantrag des BUND ohne Erfolg
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2016 - 8 A 10599/16
Klärschlammverbrennungsanlage beim Zentralklärwerk Mainz: Keine schädlichen …
- BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 23.15
Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der B 180 …
- BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 11.15
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Landkreis; Abwehrender …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - 20 D 83/15
Klagen gegen die Errichtung von Vorfeldflächen im westlichen Bereich des …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20
Planfeststellungsverfahren "Kiessandtagebau Bühne-Ost"
- OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18
Planrechtfertigung; Windkraft; Windpark; Alternativenprüfung; Windenergienutzung; …
- BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 2.18
ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am …
- VGH Bayern, 21.06.2022 - 8 A 20.40019
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung, Planergänzung, Trassenwahl, Abwägung, …
- VGH Bayern, 08.04.2020 - 8 N 16.2210
Normenkontrollanträge gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - 1 L 70/20
Kürzung von Direktzahlungen wegen Cross-Compliance-Verstoßes
- VGH Bayern, 21.06.2023 - 8 A 21.40036
Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Ortsumfahrung …
- VG Braunschweig, 07.08.2019 - 6 A 159/17
Artenschutz; Brutvögel; Fahrbahnkorrekturwert; Fledermäuse; …
- VGH Bayern, 20.10.2020 - 22 A 16.40009
Eisenbahnrecht - Planfeststellung für die Elektrifizierung der Bahnstrecke …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - 20 D 80/15
Klagen gegen die Errichtung von Vorfeldflächen im westlichen Bereich des …
- BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16
Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei - …
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2022 - 14 S 1991/22
Sofortvollzug von immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungen; …
- BVerwG, 27.01.2022 - 9 B 36.21
Zur Tenorierung stattgebender Urteile zu planfeststellungsrechtlichen …
- VGH Bayern, 22.10.2020 - 22 A 16.40009
Nachbarklage gegen Elektrifizierung einer Eisenbahnstrecke
- VGH Hessen, 19.09.2019 - 3 B 1535/18
Normenkontrolle - Eilantrag gegen Bebauungsplan
- OVG Sachsen, 19.07.2017 - 4 E 24/17
Aussetzung des Verfahrens
- VGH Bayern, 08.04.2020 - 8 N 16.2210-2212
- OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2022 - 4 MB 57/21
Stadt Fehmarn: Eilantrag gegen den Beginn der Bauarbeiten am Fehmarnbelttunnel …
- BVerwG, 01.06.2021 - 9 B 27.20
Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der vierstreifigen Ortsumgehung …
- VGH Bayern, 06.12.2022 - 8 A 20.40015
Straßenrechtliche Planfeststellung, Klage eines Verkehrsteilnehmers, …
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.2022 - 14 S 3815/20
Rechtsschutz gegen die Baugenhemigung zur Errichtung einer Windkraftenergieanlage
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - 21 D 54/19
Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster …
- OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg
- VGH Bayern, 19.11.2021 - 1 N 17.356
Zur Rechtmäßigkeit einer Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche
- VGH Bayern, 19.11.2021 - 1 N 17.673
Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Festsetzung einer öffentllichen …
- OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2020 - 4 KS 1/19
Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss für den dreistreifigen Ausbau der B5 …
- VG Koblenz, 28.11.2019 - 1 K 74/19
Klage gegen "Lahntal-Radweg" zwischen Laurenburg und Geilnau abgewiesen
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2017 - 1 M 493/16
Berücksichtigung von während der Begründungsfrist eingetretene Gründe; Befugnisse …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - 21 B 631/19
Eilanträge gegen die Erdgasfernleitung ZEELINK im Regierungsbezirk Münster …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - 21 B 770/19
Eilanträge gegen die Erdgasfernleitung ZEELINK im Regierungsbezirk Münster …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2022 - 5 KM 346/22
Abschaltverpflichtung zum Schutz des Weißstorches beim Betrieb einer …
- VGH Bayern, 06.07.2021 - 8 A 19.40005
Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss für die Erneuerung einer Brücke und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - 21 B 711/19
Eilanträge gegen die Erdgasfernleitung ZEELINK im Regierungsbezirk Münster …
- OVG Sachsen, 27.08.2018 - 4 B 322/17
Planfeststellungsbeschluss; Eisenbahn; Baustraße; Trassenwahl; Abwägung; …
- BVerwG, 09.06.2023 - 9 VR 1.23
Einstellung des Verfahrens über den Antrag auf Gewährung vorläufigen …
- OVG Hamburg, 16.10.2019 - 1 Es 2/19
Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der …
- OVG Hamburg, 16.10.2019 - 1 Es 3/19
Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der …
- OVG Sachsen, 27.11.2018 - 4 C 22/17
Planfeststellung; Eisenbahn; Abwägung; Ausführungsplanung; Präklusion
Redaktioneller Hinweis
Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.